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Norwegen: Skilanglauf auf dem Golsfjell

Norwegen: Skilanglauf auf dem Golsfjell

Normalpreis: 1.260,00 €
Anreise: 05.03.2023
Abreise: 15.03.2023

Buchung - Norwegen: Skilanglauf auf dem Golsfjell

1. Mitreisender (entfernen)

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Formblatt zur Pauschalreise-Richtlinie § 651a BGB des Veranstalters

Formblatt gem. Richtlinie (EU) 2015/2302 zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Elch Adventure Tours GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Elch Adventure Tours GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz von Elch Adventure Tours GmbH.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht verein-barungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.
  • Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschal-reiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und / oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet.
  • Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
  • Elch Adventure Tours GmbH hat eine Insolvenzversicherung bei der TourVers,Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg Telefon:+49 (0)40 -244 288 0 abgeschlossen: Im Schadensfall ist der Vertrags- und Leistungspartner der TourVers, die HanseMerkur Versicherungs- AG, Siegfried Wedels Platz 1, 20354 Hamburg zuständig. Die Reisenden können diese Einrichtung unter Telefon +49 (0)40-357 99 360 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen auf Grund der Insolvenz der Elch Adventure Tours GmbH verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: http://www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

 

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters

Allgemeine Geschäftsbedingungen Elch Adventure Tours GmbH vom 01.10.2019

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Elch Adventure Tours - im folgenden „Reiseveranstalter“ genannt - den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen oder zuschicken. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reisever-anstalter die Annahme erklärt.

2. Bezahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins, im Sinne von § 651k, Abs. 3 BGB, werden 10 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,- EUR nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang seiner Zahlung beim Veranstalter/Reisebüro zugesandt oder ausgehändigt.

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbartem Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen und Ersatzpersonen
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Der Reiserücktritt kann formlos erfolgen. Es empfiehlt sich jedoch aus Beweisgründen die Schriftform. Wenn der Kunde zurücktritt oder wenn er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme Fälle Höherer Gewalt) nicht antritt, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
Bis zum 60.Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises,
ab dem 59. Tag bis einschließlich 30. Tag vor Reiseantritt 20 %,
ab 29. bis einschließlich dem 15. Tag vor Reiseantritt 50 %,
ab dem 14. bis einschließlich 7. Tag vor Reiseantritt 75%,
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
Der Kunde hat das Recht den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Reiseveranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten. Wurde der Vertrag am oder nach dem 01.07.2018 geschlossen, ist der Reiseveranstalter auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Wir empfehlen, den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisendem erheben.
Bei Flugreisen: Bis 60. Tag vor Reiseantritt 100,- EUR.
Bei Reisen, die keine Flugleistungen beinhalten: bis 30.Tag vor Reiseantritt 50,- EUR.
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf dieser Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den oben genannten Rücktrittsbedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Bis 21 Tage vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Teilnehmerzahl. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt)
Vor dem 01.07.2018 geschlossene Verträge können nach den bis dahin gültigen gesetzlichen Bestimmungen aufgrund höherer Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, sowohl vom Reiseveranstalter als auch vom Kunden gekündigt werden.

9. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: - die gewissenhafte Reisevorbereitung, - die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, - die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat, - die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

10. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung einer Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfebedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

11. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird (bei Vertragsabschlüssen ab dem 01.07.2018 gilt: soweit ein Schaden des Kunden nicht schuldhaft herbeigeführt wird) oder oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. EU Black List der Fluggesellschaften
Wir nutzen keine in dieser Liste aufgeführten Fluggesellschaften. Die von uns genutzten Fluggesellschaften sowie die jeweils aktuelle EU Black List kann jederzeit angefordert werden oder ist auf der Internetseite ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de einsehbar. Wir sind gemäß EU-Verordnung Nr. 2111/2005 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so muss diejenige/n Fluggesellschaft/en benannt werden, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und es ist sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Wechselt die dem Kunden als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannte Fluggesellschaft, so muss der Kunden über den Wechsel durch uns informiert und unverzüglich alle angemessenen Schritte eingeleitet werden, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

14. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende bei Verträgen, die vor dem 01.07.2018 abgeschlossen worden sind, innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren bei Verträgen, die vor dem 01.07.2018 geschlossen wurden, in einem Jahr. Mit Vertragsschluss ab dem 01.07.2018 verjähren Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln nach den dann geltenden §§ 651i bis j BGB in zwei Jahren. Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reisenden auch über den Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen. Es wird nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte der Reiseveranstalter freiwillig daran teilnehmen, werden die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informiert.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

16. Gültigkeit
Irrtümer und Druckfehler bei Preisangaben und Terminen vorbehalten. Mit Erscheinen des Kataloges 2020 verlieren alle vorher erschienenen Kataloge ihre Gültigkeit!

17. Datenschutzbestimmungen
Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer Vorschriften des Datenschutzes, insbesondere der ab 25.05.2018 gültigen Datenschutzverordnung DSGVO. Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung (Katalogzusendung) verwendet. Selbstverständlich können Sie dem Versand unserer Informationen jederzeit widersprechen. Sie sind berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich, Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten zu erhalten. Des Weiteren haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger Daten. Weitere Informationen zum Datenschutz unter www.elch-adventure-tours. de/datenschutz

18. Vermittlung von Fremdleistungen
Bei der Buchung weiterer Fremdleistungen wie Versicherungen oder Flüge, die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haftet der Veranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, nicht aber für die Erbringung der Leistungsinhalte. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Elch Adventure Tours GmbH tritt bei von ELCHTOURS-Partnern durchgeführten Reisen ebenso lediglich als Vermittler auf!

19. Impressum
Elch Adventure Tours GmbH
Wistaudaer Straße 9
01561 Priestewitz | OT Baselitz
Telefon: 0351. 422 62 62
HRB-Nummer: 17591 Dresden
Geschäftsführer: Hartwig Richter
Internet: www.elchtours.de
E-Mail: elch@elchtours.de
Stand: 1. Oktober 2019

Bei nicht von Elch Adventure Tours GmbH (ELCHTOURS-Partner) durchgeführten Reisen tritt Elch Adventure Tours GmbH lediglich als Vermittler auf!