Nach Reisen suchen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

1.Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Wege (Internet, E-Mail) erfolgen kann, bietet der Kunde Boundless (Inhaber: J.-M. Paris, dem "Reiseveranstalter") den Abschluss eines Reisevertrages auf Basis der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Boundless zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Unverzüglich nach Vertragsschluss wird Boundless dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung und den Sicherungsschein übermitteln.
1.2 Der Kunde haftet für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, die in der Anmeldung mit aufgeführt sind und für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist das neue Angebot durch ausdrückliche Erklärung oder schlüssiges Verhalten, z. B. Leistung der Anzahlung oder Reiseantritt, annimmt.
1.4 Die Reiseunterlagen werden ca. 2 Wochen vor Reisebeginn versandt. Derer Kunde hat Boundless zu informieren , wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Hotelvoucher, Flugunterlagen) nicht innerhalb dieser Zeit erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Kunden (Name, Anschrift, Geburtsdatum) falsche Angaben enthalten.

2. Bezahlung, Reisedokumente
2.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung nebst Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Reisebestätigung / Rechnung zur Zahlung fällig und vom Kunden unaufgefordert zu zahlen. Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Kundengelder nach § 651k BGB gegen Insolvenz abgesichert. Die Restzahlung auf den Reisepreis wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7.1 genannten Grund abgesagt werden kann. Bitte bedenken Sie, dass eine Überweisung mehrere Tage dauern kann. Die Fälligkeiten für die An- und Restzahlung sowie die Kontoverbindung von Boundless finden Sie auf der Reisebestätigung.
2.2 Entschädigungen für Umbuchungen, Stornierungen sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig und zu zahlen.

3.Leistungen, Preisänderung vor Vertragsschluss
3.1 Umfang und Art der von Boundless vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von Boundless in dem zur betreffenden Reise gehörigen Prospekt bzw. der konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung.
3.2 Boundless behält sich vor, vor Vertragsschluss mit dem Kunden vom Prospekt abweichende Änderungen der Reisepreise aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält Boundless sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor der Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen.
3.3 Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von Boundlesss ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsbestätigung.

4.Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss, Rechte des Kunden
4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Boundless nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Boundless ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu informieren.
4.2 Boundless behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der auch tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
4.3 Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

5.Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann Boundless eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Boundless gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Boundless durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Boundless kann diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Boundless kann eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt verlangen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Boundless kann anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung fordern, soweit Boundless nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und sie die geforderte Entschädigung dann unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen kann.
5.3 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen, d. h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder des Ortes der Rückreise, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluglinie, besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, berechnet der Veranstalter bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von bis zu 30 EUR pro Umbuchungsvorgang. Umbuchungswünsche, die später als 45 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag unter den Bedingungen gemäß Punkt 5.2 und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.
5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und an der Reise teilnimmt. Boundless kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Reiseteilnehmer Boundless als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6.Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die Boundless ihm ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die er zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.

7.Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7.1 Boundless kann wegen Nichterreichens der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er diese in der jeweiligen Reiseausschreibung im Prospekt / Internetprospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung des Reisenden von dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und er in der Reisebestätigung beide Angaben nochmals macht und dort auf die Angaben der Reiseausschreibung verweist. Boundless kann den Rücktritt aus diesem Grund bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.
7.2 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Boundless die Durchführung der Reise nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Boundless ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Boundless den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Abmahnungen oder Kündigungen können durch den Reiseleiter ausgesprochen werden.

8.Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Boundless als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Boundless für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Boundless verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung hierfür sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Alle anderen Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden.

9.Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, Versicherungen
9.1 Boundless informiert Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind vor Vertragsabschluss und ggf. - bei Änderungen - vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Kunde sollte sich über den über die Gesundheitsvorschriften hinausgehenden Infektions- und Impfschutz sowie über andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
9.2 Boundless haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, der Reiseveranstalter hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten.
9.3 Der Kunde ist selbstfür das Mitführen der notwendigen Reisedokumente und verantwortlich und muss darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
9.4 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere ausländische Zoll- und Devisenvorschriften sind einzuhalten.
9.5 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruchsversicherung und den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall und Krankheit sowie einer Krankenversicherung, die im Ausland gültig ist.

10.Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters
10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reisenden und Reise beschränkt.
10.3 Die Haftungsbeschränkungen der 10.1 und 10.2 gelten nicht für Ansprüche nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlustes von Reisegepäck.
10.4 Boundless haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Führungen, Sportveranstaltungen, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Boundless sind. Boundless haftet jedoch für Leistungen, welche Beförderungen des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung einer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflicht von Boundless ursächlich geworden ist.

11.Obliegenheiten des Kunden, Mängelanzeige und Gewährleistung
11.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Boundless kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Boundless kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
11.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
11.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
11.4 Der Kunde ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich.

12.Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung
12.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Boundless unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig davon für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.
12.2 Reiseleiter sind nicht befugt, rechtliche Ansprüche gegen Boundless anzuerkennen.
12.3 Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

13.Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird /werden. So bald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft/en den Flug durchführen wird / werden, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel informiert wird. Die Black List der EU (Schwarze Liste) ist auf der Internetseite ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_de.pdf einsehbar.

14.Körperliche Anforderungen
Ist ein Kunde den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Abenteuer-Reise, Wanderung usw. nicht gewachsen, so hat er das selbst zu verantworten. Der Kunde sollte ggf. ärztlichen Rat dazu einholen, ob er den körperlichen Anforderungen der Reise gewachsen ist.

15.Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Der Reiseveranstalter hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Der Kunde kann jederzeit seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen, und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an mail@boundless-reisen.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe seiner Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

16.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, deutsches Recht
16.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16.2 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.3 Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentliches Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart. Die aktuellste Version unserer Reisebedingungen finden Sie auf unserer Webseite.
Veranstalter:
Boundless
Kuglerstraße 81
10439 Berlin