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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

Die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen werden Bestandteil des Reisevertrages zwischen Ihnen und der Alpinschule Oberstdorf. Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB. Sie werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Voraussetzung zur Teilnahme an unseren Touren sind eine gesunde körperliche Verfassung und gute Kondition. Die Touren werden bei jeder Witterung durchgeführt. Im Einzelfall entscheidet der Bergführer über die Durchführung der Tour. Sicherheitsaspekte sind dabei ausschlaggebend. Zur Sicherheit aller Teilnehmer, entscheidet der Bergführer über die Teilnahme einzelner Teilnehmer an einzelnben Etappen oder der Tour im Ganzen. Ebenso ist der Bergführer berechtigt, bei ungünstigen Witterungsverhältnissen Programm- und Routenänderungen vorzunehmen. Aus Sicherheitsgründen und aus Gründen der Fairness gegenüber den Mitwanderern, bitte nie untrainiert an unseren Touren teilnehmen!

Anmeldung – Bestätigung – Bezahlung
Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Reisevertrag verbindlich an. Die Anmeldung ist für den Kunden bis zur Annahme durch die Alpinschule Oberstdorf bindend, jedoch maximal 14 Tage ab Zeitpunkt der Anmeldung. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Alpinschule Oberstdorf zustande. Die Annahme erfolgt durch Aushändigung einer schriftlichen Buchungsbestätigung und eines Reisepreissicherungsscheins. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Touren-/ Kurspreises pro gebuchter Person zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 10 Tage vor Kursbeginn ohne weitere Aufforderung zu bezahlen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

Umbuchung
Umbuchungen sind bei uns bis 30 Tage vor Tourbeginn möglich. Eine Umbuchung kann nur auf eine Tour/Kurs erfolgen, die im gleichen Jahr stattfindet wie die ursprünglich gebuchte. Für Umbuchungen berechnen wir eine Pauschale von € 45,–.

Abmeldung – Rücktritt
Der Teilnehmer hat das Recht, vor Tourbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der Alpinschule Oberstdorf vom Vertrag zurückzutreten. Das sollte im Interesse der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so kann die Alpinschule gemäß § 651 i III BGB eine pauschale Entschädigung verlangen.
•  Entschädigung bei Katalogtouren und Touren, die Online ausgeschrieben sind (mindestens jedoch jeweils 25,- € / Person)
• bis 30 Tage vor Tourbeginn: 25 % des Tourenpreise
• 29 bis 15 Tage vor Tourbeginn: 50 % des Tourenpreises
• 14 bis 2 Tage vor Tourbeginn: 75 % des Tourenpreises
• 1 Tag vor Tourbeginn und nicht Antritt der Tour (No Show): 90 % des Tourenpreises
• Entschädigung bei individuell angebotenen Touren:
Bei individuell angebotenen Touren (individuelle Termine und/oder Routen) beträgt die Entschädigung regelmäßig 80% des Angebotspreises. Für die verbleibenden Gruppen- mitglieder bleibt der Angebotspreis bestehen, es erfolgt keine neue Berechnung auf Basis der neuen Teilnehmerzahl. Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass der Alpinschule Oberstdorf kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Alpinschule ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Haftung
Die vertragliche Haftung der Alpinschule Oberstdorf für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit die Alpinschule Oberstdorf für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung der Alpinschule Oberstdorf für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Die Alpinschule Oberstdorf haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der Alpinschule Oberstdorf sind.
Die Alpinschule Oberstdorf haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der Alpinschule Oberstdorf ursächlich geworden ist. Die Alpinschule und die für sie tätigen Bergführer sind gegen Haftpflichtansprüche versichert. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Den Teilnehmern empfehlen wir eine Absicherung bei Reiserücktritt und unbedingt den Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung mit Rücktransport, sowie eine Bergekostenversicherung.

Leistungen
Bei der jeweiligen Tour/Kurs ist angegeben, welche Leistungen von der Alpinschule erbracht werden. Halbpension umfasst Abendessen und Frühstück. Die Übernachtungen erfolgen im Lager oder Mehrbettzimmer. Einzel- und Doppelzimmer sind in Hütten und Bergsteigerunterkünften grundsätzlich nicht möglich. Einzelzimmer in Gasthöfen und Hotels nur mit Aufpreis, auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Transfers erfolgen in angemieteten Bussen, Taxis, Linienbussen oder der Bahn. Bei Touren/Kursen, die nur mit Bergführerhonorar ausgeschrieben sind, tragen die Teilnehmer die Kosten für Halbpension und Transfers selbst. Die Leihausrüstung, die von der Alpinschule zur Verfügung gestellt wird, hängt von der jeweiligen Aktivität ab. Details hierzu sind in der Detailausschreibung hinterlegt. Bei Verlust von Leihausrüstung der Alpinschule trägt der Teilnehmer die Kosten für die Ersatzbeschaffung.

Absagevorbehalt bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird die in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrags genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann die Alpinschule Oberstdorf bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Teilnehmer die Teilnahme an einer anderen Tour der Alpinschule Oberstdorf verlangen, sofern die
Alpinschule Oberstdorf in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis anzubieten. Bereits geleistete Zahlungen werden gegebenenfalls unverzüglich an den Kunden zurückbezahlt.

Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirk- samkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

Bergreiseveranstalter:
Alpinschule Oberstdorf
Im Oberen Winkel 12a
87561 Oberstdorf
Telefon: 08322 940750
www.alpinschule-oberstdorf.de