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Formblatt zur Pauschalreise-Richtlinie § 651a BGB des Veranstalters

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine  Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015 / 2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Traveldesign e.K. trägt die volle  Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Traveldesign e.K. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur  Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall ihrer Insolvenz.  Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015  / 2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form finden sie unter: www.umsetzungrichtlinie-  eu2015-2302.de.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015 / 2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor  Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im  Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. 
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über  die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können. 
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter  Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. 
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel  Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in  jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 %  des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich  ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das  Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.  Traveldesign, D-83278 Traunstein, Tel. +49 (0)861.165906, www.traveldesign.de
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. 
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

    Traveldesign e.K. 
    Lambergstraße 35 · 83278 Traunstein 
    Telefon 0861 165906 
    info@traveldesign.de  www.traveldesign.de 
    BIC PBNKDEFF  IBAN DE74 7001 0080 0663 7618 09  Ust-Id DE 152 994 174  Geschäftsführer Detlev Kirst  AG Traunstein HRB 10047  
     
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer  angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht  vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere  Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer  Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (In der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses  Recht »Kündigung«), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies  erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. 
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und / oder Schadenersatz, wenn die  Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. 
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
  • Traveldesign e.K. hat eine Insolvenzversicherung über die R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die zuständige Versicherung kontaktieren (R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 533 4500, E-Mail: ruv@ruv.de), wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Traveldesign e.K. verweigert werden.