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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

Anmeldung: Die Anmeldung erbitten wir frühzeitig, nach Möglichkeit bis 4 Wochen vor Programmbeginn. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie die Unterlagen sowie eine Ausrüstungsliste.
Bezahlung: Mit der Buchung wird nach Auftragsbestätigung eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises pro Person fällig, höchstens jedoch EUR 300,- bei Auslandsreisen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restbetrag bitten wir bis 14 Tage vor Reisebeginn bei Ihrer Buchungsstelle einzubezahlen oder zu überweisen. Mit der Anmeldebestätigung erhält der Reisende einen Sicherungsschein nach Vorschrift des § 651 k Abs. 3 BGB.
Betrag: Die angegebenen Preise gelten jeweils für eine Person. Ist der Betrag nur mit Führergebühr angegeben, muss jeder Teilnehmer für Unterkunft und Verpflegung selber aufkommen. Bei einigen Programmen enthält der zu zahlende Betrag Führergebühr und Halbpension. Die Halbpension besteht aus Übernachtung (in Hütten auf Lager, teilweise auch in Betten), Abendessen und Frühstück. Sonderleistungen wie Transfers, Seilbahnkosten sowie Übernachtungen in Gasthäusern und Hotels sind beim jeweiligen Programm mit angegeben. Einzelzimmer gegen Aufpreis, soweit möglich. Alleinreisende werden mit anderen Reiseteilnehmern untergebracht. Sonderprogramme außerhalb der angegebenen Routen gehen zu Lasten der Teilnehmer.
Programm: Die Programme werden bei jeder Witterung durchgeführt. Eventuelle Änderung im Routenverlauf oder Programm aufgrund ungünstiger Witterung, schlechter Verhältnisse, nicht abschätzbaren objektiven Gefahren oder schlechter oder unzureichender Konstitution der Teilnehmer bleibt dem Bergführer der Bergschule Oberallgäu vorbehalten. Im letzteren Fall kann er auch einzelne Teilnehmer von der Teilnahme an der Tour ausschließen. In erster Linie ist der Bergführer verpflichtet, das angebotene Programm durch zu führen. Sollte dies, insbesondere aus vorgenannten Gründen nicht zumutbar sein, ist der Bergführer bemüht, ein attraktives Alternativprogramm zu ermöglichen, was jedoch nicht garantiert werden kann. Im Falle von Änderungen des Programms auf Grund von Wetterbedingungen, schlechten Verhältnissen, nicht abschätzbaren objektiven Gefahren oder schlechter Konstitution der Teilnehmer besteht kein Erstattungsanspruch seitens der Teilnehmer. In der Teilnehmergebühr sind die angebotenen Leistungen der jeweiligen Tour (Führer, ggf. Übernachtung, HP, Seilbahnen etc.) enthalten. Die Teilnehmergebühr ist kein Gipfel- oder Tourengeld. Das Risiko für die Durchführbarkeit der Tour liegt beim Teilnehmer
Rücktritt/Umbuchung der Reiseteilnehmer: Bitte denken Sie daran, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, da wir im Falle einer Stornierung immer nach unseren AGBs verfahren müssen.
Veranstaltungen im Alpenraum:
Bei Rücktritt bis zum 22. Tag vor Reisebeginn entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 70,- pro Person.
21.-15. Tag vor Reiseantritt 45 %
14.-01. Tag vor Reiseantritt 75 %
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
Fernreisen und Touren zu den Bergen der Welt:
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15 %
44. bis 29. Tag vor Reiseantritt 25 %
28. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45 %
14. bis 07. Tag vor Reiseantritt 75 %
06. bis 01. Tag vor Reiseantritt 90 %
Für Flugtickets, welche direkt ausgestellt werden müssen, gelten die jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft. Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Stornierung empfehlen wir Ihnen in Ihrem Interesse aus Gründen der Beweissicherung schriftlich durchzuführen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei der Bergschule. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens aufgrund seines Rücktritts unbenommen.
Rücktritt/Kündigung des Reiseveranstalters: Zur Durchführung aller Programme ist die Erreichung der angegebenen Mindestteilnehmerzahl notwendig. Bis zum 14. Tag vor Reiseantritt kann die Bergschule Oberallgäu vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Bis zum Abreisetermin kann die Kündigung erfolgen, wenn witterungsbedingte Umstände (speziell im Winter Lawinengefahr) die Durchführung gefährden. Der einbezahlte Betrag wird in diesen Fällen in voller Höhe zurückbezahlt, weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Umbuchungen bei Programmen im Alpenraum (sofern möglich):
Bis 8 Wochen vor Reisebeginn: EUR 30 Bearbeitungsgebühr
Bis 3 Wochen vor Reisebeginn: EUR 60,-.
21.-15. Tag vor Reiseantritt 30 %
14.-01. Tag vor Reiseantritt 60 %
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
Versicherung: Alle Führer sind durch die Bergschule Oberallgäu haftpflichtversichert. Eine Reise-Auslandskrankenversicherung sowie Rücktransportversicherung, Reiseunfallversicherung und Reise-Rücktrittskostenversicherung wird jedem Teilnehmer unbedingt empfohlen.
Ausrüstung: Die Ausrüstung für die jeweiligen Programme ist in der Ausrüstungsliste der Bergschule Oberallgäu angegeben. Wir bitten Sie, Ihre Ausrüstung vorher zu überprüfen. Fehlende Ausrüstung kann gegen Gebühr von der Bergschule ausgeliehen werden. Bei Bedarf bitte frühzeitig mitteilen. Hüttenschlafsack ist in den Hütten Pflicht und kann in den meisten Hütten gekauft werden. Bei Rucksacktransport wird für Verlust oder Schäden keine Haftung übernommen.
Gepäcktransport/Gepäcklagerung: Für Rucksäcke und Gepäck, welches durch die Bergschule Oberallgäu transportiert oder gelagert wird, wird keine Haftung übernommen.
Risikobeschreibung: Obwohl das Unfallrisiko beim Bergwandern und Bergsteigen gering ist, können wir keine absolute alpine Sicherheit garantieren. Unsere erfahrenen und qualifizierten Berg- u. Wanderführer bemühen sich nach besten Kräften, Sie unter Berücksichtigung des aktuellsten Stand in Technik und Ausbildung sicher ans Ziel zu bringen. Auch befindet sich unsere alpine Sicherheitsausrüstung auf anerkanntem Stand von Regeln und Technik. Hundertprozentige Sicherheit können wir aber nicht garantieren. Bergsteigen ist stets mit Restrisiken verbunden, die jenseits unserer Kontrolle liegen und die auch mit moderner Technik und Know-how nicht ausgeschlossen werden können. Diese Risiken müssen Sie mit uns teilen. Z.B. kann auch auf einer "leichten" Wanderung im dementsprechenden Gelände ein Stolpern fatale Folgen haben. Der Begriff der "Trittsicherheit" ist deshalb keine inhaltsleere Floskel, sondern beschreibt ganz konkret ein latentes Risikopotenzial.
Unvorhersehbare Gefahren: Stein- und Eisschlag, Wetterstürze, Gewitter, Wechtenbrüche und Lawinen sind bekannte Alpingefahren, die im Einzelfall völlig unkalkulierbar und nicht vorhersehbar auftreten können. Diese Naturgewalten entziehen sich einer vollständigen Erfassbarkeit und vor allem Vorhersehbarkeit durch den Menschen. Ein besonderer Bereich sind die Alpingefahren, denen man sich teilweise und in eingeschränktem Umfang zwangsläufig aussetzen muss, wenn man gewisse alpine Erlebnisse erfahren möchte. Leider gibt es bis jetzt keine führungstechnische Maßnahme, um dieses Restrisiko zuverlässig auszuschalten. Die sichere Alternative wäre ausschließlich der komplette Verzicht auf die Tour. Dennoch liegt das größte Risiko der meisten Touren wohl in der An- und Abreise im Straßenverkehr.
Buchung von Flügen für Auslandsreisen: Sofern der Flug nicht im Reisepreis eingeschlossen ist, buchen die Teilnehmer den Flug selbst. Hier ein Link bezüglich Fluggesellschaften, welche gegen die allgemeinen Bestimmungen verstoßen: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
Gerichtsstand/Gerichtsort ist Sonthofen im Allgäu, sofern der Vertragspartner Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Dies gilt ebenfalls, sofern der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Veranstalter:
Bergschule Oberallgäu,
Leitung Bernd Zehetleitner.
Edelweißstr. 5
87545 Burgberg