Nach Reisen suchen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung zu einer Reise bietet der Kunde der Wild Ost GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Wild Ost GmbH hat längstens 14 Tage nach Abgabe des Angebotes Gelegenheit, selbiges anzunehmen. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich erfolgen oder online vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Sollte der Anmelder von den anderen Personen nicht zur Anmeldung bevollmächtigt gewesen sein und der Reisevertrag mit diesen Personen deswegen nicht zustande kommen, haftet der Anmelder der Wild Ost GmbH als vollmachtsloser Vertreter nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Wild Ost GmbH zustande. Der Kunde erhält von der Wild Ost GmbH eine schriftliche Buchungsbestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird hierauf in der Bestätigung ausdrücklich hingewiesen. Die geänderte Reisebestätigung versteht sich dann als ein neues Angebot. Es steht dem Reisenden frei, dieses anzunehmen oder abzulehnen. An dieses neue Angebot ist die Wild Ost GmbH für die Dauer von 15 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist gegenüber der Wild Ost GmbH die Annahme erklärt. Erklärt der Kunde sich nicht, kommt kein Vertrag zustande.

2. Bezahlung
2.1. Mit Reiseanmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig.
2.2. Die Anzahlung darf von der Wild Ost GmbH nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne § 651k Abs. 3 BGB entgegengenommen werden und wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.3. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,- EUR nicht, darf der volle Reisepreis auch ohne seine Aushändigung verlangt werden. Die Wild Ost GmbH übergibt Sicherungsscheine der R+V Versicherung.
2.4. Die Restzahlung wird spätestens 21 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung der qualifizierten Reiseunterlagen fällig.
2.5. Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte und Versicherungsprämien sind jeweils sofort fällig.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des aktuellen Prospektes. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend, welcher sich aber ausdrücklich vorbehält, aus sachlich berechtigten, erheblichen Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Katalogangaben zu erklären, über die der Kunde selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wieder Treu und Glauben herbei geführt wurden, sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind. Die Wild Ost GmbH ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Die Wild Ost GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Nach diesem Zeitpunkt sind Preiserhöhungen nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Wild Ost GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Wild Ost GmbH über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen, Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Wild Ost GmbH. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Wild Ost GmbH wie folgt beschrieben Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Die Wild Ost GmbH hat im Falle eines Rücktritts Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Gemäß § 651i Abs. II BGB bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von der Wild Ost GmbH ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Es gelten dabei, folgende Prozentsätze als vereinbart:
-bis 45. Tag vor Reiseantritt 15%
-ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
-ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 45%
-ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
-ab 14. bis 7. Tag vor Beginn der Reise 75%
-ab dem 6. Tag bzw. bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise für einen Termin Änderungen hinsichtlich des Termines oder des Reisezieles vorgenommen (Umbuchung), kann die Wild Ost GmbH bei Einhaltung folgender Frist ein Umbuchungsentgeld erheben. Dieses beträgt 50 Euro, sofern eine Umbuchung überhaupt möglich ist.

6. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen zu bemühen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Ersatzleistung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen stehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Die Wild Ost GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
A) Wenn der Reisende unbeachtet einer Abmahnung des Veranstalters durch zurechenbares Verhalten die Reise nachhaltig stört, so das eine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist, kann der Veranstalter ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Soweit notwendig, wird die Wild Ost GmbH den gekündigten Reisenden beim Rücktransport unterstützen, so etwa beim Zubringen zu öffentlichen Verkehrsmitteln etc., wenn die Selbstorganisation der Rückreise ohne Hilfe des Veranstalters vom gekündigten Reisenden nur mit unverhältnismäßigen Aufwand zu betreiben wäre. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind vom Reisenden zu tragen. Reiseteilnehmer, die durch ihr äußeres Erscheinen und durch Äußerungen rassistisches-, völkerverachtendes, faschistoides oder anderes extremistisches Gedankengut propagieren, können vom Kurs- oder Reiseleiter ohne vorherige Abmahnung von der Reise ausgeschlossen werden. Der Wild Ost GmbH steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen ergeben. Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
B) Bis 21 Tage vor Reiseantritt kann der Reiseveranstalter bei Nichterreichen der, in der Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl, vom Reisevertrag zurücktreten. Bei Rücktritt ist die Wild Ost GmbH verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuschicken. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche setzen ein entsprechendes Verschulden der Wild Ost GmbH voraus. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht nicht, wenn dieser die Nichtdurchführung der Reise zu vertreten hat.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Für diese Fälle kommt die Regelung des § 651j Bürgerliches Gesetzbuch zur Anwendung. Dieser hat folgenden Wortlaut und wird hier zur Kundeninformation abgedruckt: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
Zu beachten sind in jedem Falle die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes (www.auswärtiges-amt.de) , Tel.: (Berlin) 030/ 50002000.

9. Haftung des Reiseveranstalters
Die Wild Ost GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissen-hafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Leistungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit sofern die Wild Ost GmbH nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben erklärt hat. Die Wild Ost GmbH haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Für Leistungs-störungen fremder Leistungsträger, die lediglich vermittelt werden, z.B. Beförderungen im Linienverkehr haftet die Wild Ost GmbH nicht, es sei denn, der Wild Ost GmbH ist ein Auswahlverschulden vorzuwerfen. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.

10. Gewährleistung und Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer mindestens gleichwertigen Ersatzleistung. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung einer Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung (Minderung) des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, wenn der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Aus Beweissicherungsgründen wird eine schriftliche Kündigung empfohlen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

11. Beschränkung der Haftung
Die Haftung der Wild Ost GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die Wild Ost GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines anderen Leistungsträgers verantwortlich ist. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Die Wild Ost GmbH haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Museumsbesuche, zusätzlich gewünschte Programmleistungen u.ä.) und die in der Reisebeschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet wurden. Ein Schadenersatzanspruch gegen die Wild Ost GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungs-träger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Besondere Outdoor-Risiken Im Outdoorbereich kann trotz sorgfältiger Betreuung ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Krankheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Für Schäden haftet der Veranstalter hier nur, soweit ihm ein konkretes Verschulden vorzuwerfen ist. In einzelnen Regionen können auf Grund von z.B. logistischen oder technischen Schwierigkeiten nur in beschränktem Umfang Rettungs- bzw. medizinische Behandlungen durchgeführt werden. Unter Umständen können so auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben. Jeder Teilnehmer hat durch eine angemessene eigene Tourvorbereitung, Eigenverantwortung und Umsicht zu seiner Sicherheit beizutragen. Teilnehmer sollten mit den jeweiligen Anforderungen und Risiken der Tour vertraut sein und über Erste-Hilfe-Kenntnisse verfügen.

12. Mitwirkungspflicht
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Be-stimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Im Falle von Beanstandungen ist er verpflichtet, diese unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, verliert er seine aus dem Mangel resultierenden Haftungsansprüche.

13. Unterrichtung des Fluggastes über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die Wild Ost GmbH ist auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmers verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung der Reise für die Beförderung im Luftverkehr über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Ist die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so ist die Wild Ost GmbH verpflichtet, dem Reisenden den Namen bzw. des Luftfahrtunternehmen(s) mitzuteilen, die wahrscheinlich die betreffenden Flüge durchführen werden. Sobald die Wild Ost GmbH Kenntnis über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens erhält, wird sie den Reisenden über die Identität der bzw. des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichten. Wird das bzw. die ausführenden Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet die Wild Ost GmbH für die Beförderung im Luftverkehr unabhängig vom Grund des Wechsel unverzüglich alle angemessenen Schritte ein, um sicher zu stellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. In jedem Fall wird der Reisende bei der Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet. Die Wild Ost GmbH sorgt dafür, dass der betreffende Reisende für die Beförderung im Luftverkehr über die Identität der oder des Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsel des Luftfahrtunternehmens. Die von der europäischen Gemeinschaft veröffentlichte gemeinschaftliche Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, ist im Internet aktuell abrufbar oder auf Anfrage bei der Wild Ost GmbH erhältlich.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende zu deren wirksamer Durchsetzung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Termin der Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Dieser Zeitraum entspricht der gesetzl. Vorgabe. Für die Verjährung von Ansprüchen des Reisenden gelten die entsprechenden gesetzl. Regelungen.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Die Wild Ost GmbH steht dafür ein, den Reisenden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesund-heitsvorschriften sowie deren Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat. Jeder Reisende sollte sich über Infektions-, Impfschutz und Impfvorschriften rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat oder Informationen eines Tropeninstituts oder Gesundheitsamtes eingeholt werden.

16. Leihausrüstung
Reparaturkosten für geliehene Ausrüstung, die durch den Reisenden über die normale Abnutzung beschädigt wurde, gehen zu dessen Kosten. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

18. Gültigkeit
Stand: 30.09.2011. Irrtümer bei Preis- und Terminangaben sind vorbehalten. Es gilt die jeweils aktuelle Ausgabe unseres Reisekataloges.

19. Sonderleistungen und Vergünstigungen
Im Katalog beworbene Sonderleitungen, Vergünstigungen und Rabatte werden ausdrücklich nur bei den von der Wild Ost GmbH veranstalteten Reisen gewährt. Für entsprechende Regelungen anderer Veranstalter ist die Wild Ost GmbH nicht verantwortlich.

20. Fremdleistungen / Kooperationspartner:
Bei einzelnen Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden oder Reisen anderer Veranstalter und Kooperationspartner tritt die Wild Ost Natur- und Erlebnisreisen GmbH nur als Vermittler auf und es gelten ausschließlich die AGB des jeweiligen Vertragspartners.

21. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.

22. Veranstalter
Wild Ost Natur- & Erlebnisreisen GmbH
Hauptstr. 144
02730 Ebersbach