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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

Allgemeine Reisebedingungen, gültig ab 31.01.2023
1.Abschluss des Reisevertrages
(a) Mit seiner Anmeldung zur Reise bietet die buchende Person (w/m/d), der „Kunde“, Reisen mit Sinnen, Par-
don/Heider Touristik GmbH („RMS“) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der jeweiligen Reise-
ausschreibung und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich,
per Telefon, schriftlich oder elektronisch direkt bei RMS oder einem ihrer Partnerreisebüros vorgenommen werden.
Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle in seiner Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Pflichten er wie für seine eigenen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklä-
rung übernommen hat.
(b) Bei Online-Buchungen: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Inter-
netseite von RMS erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern,
korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine
entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Der Kunde gelangt durch Klicks
auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Falls der Kunde
den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten
kann er die Buchungsanmeldung zum Abschluss bringen. Mit Betätigung der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig
buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entsteht. Danach
können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorge-
nommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Infor-
mationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil)-Telefonnummer oder Zahlungsdaten korrekt
eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per
E-Mail), die noch keine Annahme der Anmeldung darstellt, sondern lediglich den Eingang derselben bestätigt. Ver-
tragssprachen werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich ist.
(c) Der Reisevertrag kommt der Annahme der Anmeldung durch RMS zustande. Der Vertragsschluss wird dem
Kunden mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übersandt (z. B. per E-Mail, Papierform: nur
nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB). Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so liegt ein
neues Angebot unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten vor und der Kunde kann innerhalb von 10 Tagen das neue Angebot von RMS ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung oder Antritt
der Reise, annehmen. Der Reisevertrag kommt sodann mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande.
(d) Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Rei-
sedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich RMS mitzuteilen. Insbesondere
falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen bei der
Einreise führen.
(e) Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: RMS weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Ver-
tragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
2.Zahlungsbedingungen Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines, der der Reisebestätigung beiliegt, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und zu zahlen. Der restliche Reisepreis ist
21 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 (a) abgesagt werden kann. Die Kosten einer Reiseversicherung sind unabhängig davon mit der Anzahlung fällig. Umbuchungs- und Bearbeitungsentgelte sind jeweils nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig.
3.Leistungen
Umfang und Art der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im RMS-Katalog zu der betreffenden Reise und sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung.
4.Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen
(a) RMS behält sich vor, den in der Reisebestätigung genannten Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhö-
hen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten
und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen
aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen
Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer
Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genann-
ten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den
Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird RMS den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger
(z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die
Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anfor-
derungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
(b) Da Ziff. 4 (a) die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde auch im umgekehrten
Fall eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4 (a) unter a) bis c) genannten
Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedri-
geren Kosten für RMS führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag
von RMS zu erstatten. RMS darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwal-
tungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungs-
ausgaben entstanden sind.
(c) RMS behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern,
wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flug-
zeitenänderungen bis zu 4 Stunden, Routen- oder Flughafenänderungen in angemessenem Umfang). RMS hat den
Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgeho-
bener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen
entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
(d) Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziff. 4 (a) vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises,
kann RMS sie nicht einseitig vornehmen. RMS kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten
und verlangen, dass er innerhalb einer von RMS bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur
Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann
nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann RMS die Reise aus einem nach Vertragsschluss
eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen
(Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des
Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4 (d) entsprechend, d. h. RMS kann dem Kunden
die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von RMS
bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen
Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebe-
ginn unterbreitet werden. Nach Ablauf der von RMS genannten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder
sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
(e) RMS kann dem Kunden in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4 (d)
wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die RMS den Kunden
nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat..
5.Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
(a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei RMS. Es wird empfohlen, aus Beweisgründen den Rücktritt in Schrift- oder Textform zu erklären.(b) Tritt der Kunde zurück, so kann RMS eine angemessene Entschädigung verlangen. Hierzu hat RMS
folgende Entschädigungspauschalen bestimmt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von RMS und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen richten und in Prozent des Reisepreises, orientiert am Zeitpunkt des Kunden, wie folgt lauten:
bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
ab 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
1 Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt: 95 % des Reisepreises
Es bleibt dem Kunden stets unbenommen, nachzuweisen, dass RMS ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
(c) Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt RMS den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.
(d) Umbuchungen, d. h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beför-
derungsart, sind grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) gemäß den vorgenannten Rücktritts-
bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen
besteht nicht.
(e) Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B.
per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die
Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie RMS nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. RMS
kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch
den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. RMS darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn
und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind.
6. Rücktritt von RMS
(a) RMS kann bis 21 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteinehmerzahl vom Vertrag zurück-
treten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung)
diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden
spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Min-
destteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist ebenfalls angibt.
(b) RMS kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn RMS aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.
7. Kündigung von RMS
Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch RMS nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann RMS ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält RMS den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeige von Gepäck-
schäden, Gepäckverzögerungen oder -verlust

(a) Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich bei der in der Reisebestätigung genannten Stelle bzw. der
örtlichen Reiseleitung von RMS oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort
innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Anzeige und konnte
RMS infolgedessen nicht Abhilfe schaffen, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte
geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat RMS
den Reisemangel zu beseitigen. RMS kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichti-
gung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen
Kosten verbunden ist. RMS kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleis-
tung erbringt. Kann RMS die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil
der Reiseleistungen, hat RMS Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
(b) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet RMS innerhalb der vom Kunden für
die Abhilfe gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wobei ausBeweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist vor der Kündigung bedarf es
nur dann nicht, wenn die Abhilfe von RMS verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der
Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält RMS hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschal-
reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden
nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.
(c) Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind
nach internationalen Übereinkommen binnen sieben Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckver-
spätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die
Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch noch-
mals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder direkt gegenüber RMS anzuzeigen, wenn Flüge Teil der Pauschalreise
sind und reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
(d) Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens mö glichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten.
Insbesondere hat er RMS auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
9. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von RMS gegenüber dem Kunden für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht
schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannte Haftungsbeschrän-
kung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
10. Identität des Luftfahrtunternehmens
RMS informiert bei Buchung den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im
Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. Steht die ausführende Fluggesellschaft
bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter oder der
Vermittler diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und unver-
züglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese
feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von
Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, findet der Kunde auf der Internetseite
transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de.
11. Pass - und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
RMS informiert den Kunden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungs-
landes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten
(z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung
von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausge-
nommen, RMS hat ihre vorvertraglichen Informationspflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere
Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und
Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Perso-
nalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde RMS beauftragt, für ihn behördliche
Dokumente, etwa ein Visum, zu beantragen, so haftet RMS nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente
durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst
die Verzögerung verschuldet hat.
12. Datenschutz
(a) Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert RMS den Kunden in der Datenschutzerklä-
rung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. RMS hält bei der Verarbeitung personenbe-
zogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich
auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit
es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs.
1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des
Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicher-
ten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zulassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen
oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20
DSGVO). Die Daten werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gelöscht. Sofern personenbezogene Da-
ten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse info@reisenmitsinnen.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder RMS unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
(b) Mit einer Nachricht an info@reisenmitsinnen.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
(c) Den Datenschutzbeauftragten von RMS erreicht der Kunde unter der unten genannten Adresse mit dem Zusatz
„an den Datenschutzbeauftragten“ oder unter info@businessprotect.org.
13. Allgemeines
(a) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen
gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und
Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und RMS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der
Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von RMS vereinbart.
(b) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beile-
gung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge
bereit, die der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr findet. RMS nimmt nicht an einem Streitbeile-
gungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach VSBG teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet,
an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Veranstalter
REISEN MIT SINNEN
Pardon/Heider Touristik GmbH
Erfurter Str. 23, 44143 Dortmund
Fon: 0231-589 792 0
Fax: 0231-164470
Geschäftsführer: Kai Pardon, Marion Heider
Umsatzsteuer-ID: DE 221668922
info@reisenmitsinnen.de
www.reisenmitsinnen.de
www.kapverdischeinseln.de

Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: (AXA über MDT, travel underwriting GmbH Walther-von-Cronberg-Platz 6 60594 Frankfurt)
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. REISEN MIT SINNEN vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de