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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

Reisebedingungen für alle Landpartie-Reisen:

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Reiseverträge zwischen uns und Ihnen als Reisegast, die ab 01.07.2018 abgeschlossen werden.

2. Reiseanmeldung, Vertragsschluss
2.1 Ihre Reiseanmeldung ist ein verbindliches Angebot, das Sie uns zum Abschluss des Reisevertrages auf Basis der Katalogausschreibung zur Reise und diesen Reise- und Zahlungsbedingungen machen. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie als Anmelder wie für Ihre eigenen Pflichten einstehen, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung durch uns zustande, über die wir Sie mit der Reisebestätigung informieren, die Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. als Anhang einer E-Mail, in Papier nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB) als Bestätigung des Vertrages ausgehändigt wird. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so liegt unter Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtung ein neues Angebot von uns an Sie vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage und mit dem Inhalt des neuen Angebotes zustande, wenn Sie es innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung) annehmen.
2.2 Die Reiseunterlagen erhalten Sie in der Regel bis 3 Wochen vor Reisebeginn. Sprechen Sie uns an, wenn Sie die Reiseunterlagen nicht innerhalb des genannten Zeitraumes erhalten haben.

3. Zahlungsbedingungen
Nach Vertragsschluss und mit Eingang der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins bei Ihnen, wird eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises sofort zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr aus den in Ziffer 6.1 genannten Gründen abgesagt werden kann.

4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen, Rechte des Kunden
4.1 Wir behalten uns vor, den Reisepreis nachträglich einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger,
b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den in diesem Absatz genannten Anforderungen entspricht und Ihre Unterrichtung nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Auf unsere Verpflichtung zur Preissenkung nach Ziffer 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
4.2 Da der Vertrag unter 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, können Sie eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten von uns führt. Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstatten. Wir dürfen von dem zu erstattenden Mehrbetrag die uns tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten abziehen und haben Ihnen auf Ihr Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.3 Wir behalten uns vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Wir haben Sie hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
4.4 Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, können wir sie nicht einseitig vornehmen. Wir können Ihnen indes eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass Sie innerhalb einer von uns bestimmten Frist, die angemessen sein muss,
(1) das Angebot zur Preiserhöhung annehmen oder
(2) Ihren Rücktritt vom Vertrag erklären. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Können wir die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt der Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. wir können Ihnen die entsprechende andere Vertragsänderung nach den dortigen Vorgaben anbieten. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf einer von uns bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.5 Wir können Ihnen in unserem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die wir Sie nach Art. 250 § 10 EGBGB informieren.
4.6 Treten Sie nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung; Ihre Ansprüche nach § 651i Abs. 2 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

5. Rücktritt des Reisegastes, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Treten Sie zurück, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir haben die nachfolgenden Entschädigungspauschalen festgesetzt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von uns und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen ergeben. Pauschaliert können wir eine Entschädigungspauschale in Prozent des Reisepreises je nach Ihrem Rücktrittszeitpunkt wie folgt bemessen:
Rücktritt bis zum 65. Tag vor Reisebeginn 10%,
ab dem 64. bis 29. Tag vor Reiseantritt 20%,
ab dem 28. bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%,
ab dem 7. Tag bis Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises und bei Nichtantritt der Reise 100%.
Es ist Ihnen unbenommen, uns nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweiligen Pauschalen entstanden ist. Sind wir infolge Ihres Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, so haben wir unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Rücktritt Rückzahlung an Sie zu leisten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
5.2 Abweichend von 5.1 können wir keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3 Einen rechtlichen Anspruch auf Umbuchungen (z.B. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder der Unterkunft) nach Vertragsabschluss haben Sie nicht. Ist eine Umbuchung möglich, können wir ein Umbuchungsentgelt von € 50,– pro Buchungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche, die später als 65 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Sie können uns jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.
5.4 Sollten Sie die Reise nicht antreten, können Sie innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) erklären, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften Sie und er uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Wir dürfen eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und uns tatsächlich entstanden sind, und wir haben Ihnen einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

6. Rücktritt des Veranstalters
6.1 Wir können wegen Nichterreichens der zur Reise angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn diese in der Reiseausschreibung ausdrücklich genannt wurde sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisegast spätestens zugegangen sein muss, angegeben wurde und wir in der Reisebestätigung beide Angaben ebenfalls deutlich angeben und dort auf diese Angaben in der Reiseausschreibung nochmals verweisen. Ein Rücktritt ist von uns bis spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Reisegast zu erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
6.2 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. In diesem Fall haben wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
6.3 Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden Ihnen unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach einem Rücktritt durch uns, zurückerstattet.

7. Haftung des Veranstalters
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die hier genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlustes von Reisegepäck gegeben sind.

8. Obliegenheiten des Reisegasts
8.1 Sie haben auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht Abhilfe schaffen konnten, sind Sie nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangen Sie Abhilfe, haben wir den Reisemangel zu beseitigen. Wir können die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Können wir die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, haben wir Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
8.2 Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag gekündigt, so behalten wir hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt unser Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind Ihnen von uns zu erstatten. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag Ihre Beförderung umfasste, unverzüglich für Ihre Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen uns zur Last.
8.3 Sie haften für Schäden und das Abhandenkommen der von uns gemieteten Fahrräder, wenn Sie einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben (§ 823 BGB). Ihnen obliegt die Pflege und Kontrolle des gemieteten Fahrrades während der Tour. Etwaige die Fahrtüchtigkeit einschränkende Mängel eines geliehenen Fahrrades sind der Reiseleitung unverzüglich mitzuteilen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die auch im Ausland von Ihnen verursachte Schäden absichert, wird ebenfalls empfohlen.

9. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften; Reiseerfordernisse
9.1 Wir informieren Sie vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
9.2 Es handelt sich bei unseren Reisen um aktive Reisen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, den Anforderungen der Reise gewachsen zu sein. Überprüfen Sie bitte, ggf. unter Hinzuziehung ärztlichen Rates, Ihre körperliche Konstitution und Gesundheit im Hinblick auf die Anforderungen der Reise. Wir beraten Sie gern zu den speziellen Anforderungen der einzelnen Reiseziele. Sie sind für die Einhaltung der örtlichen Vorschriften und der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich.

10. Informationenpflichten zu ausführendem Luftfahrtunternehmen
Wir sind verpflichtet, den Reisegast über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher, im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so müssen wir diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass Sie unverzüglich Kenntnis dieser Identität erhalten, sobald diese feststeht/feststehen. Wechselt die Ihnen als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannte Fluggesellschaft, müssen wir Sie über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die Schwarze Liste der EU (Black List) ist auf der Internetseite ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de einsehbar.

11. Datenschutz
Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und bei Kontaktaufnahme in unserem Datenschutzhinweis. Wir halten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse service@dieLandpartie.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an service@dieLandpartie.de kann der Gast auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

12. Versicherungen
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie ggf. einer Fahrrad-, Notfall- und Reisegepäckversicherung. Die genannten Versicherungen sind nicht im ausgeschriebenen Reisepreis enthalten. Wir vermitteln Ihnen, soweit rechtlich zulässig, gerne ggf. benötigte Reiseversicherungen.

13. Tageweise Beschreibung Die Tagesanordnung der Touren und das Tagesprogramm können sich unter Umständen ändern, wenn örtliche Gegebenheiten dies nötig machen (z.B. Wetter, geänderte Öffnungszeiten oder Fahrpläne). Maßgeblich ist dann das am Vortag angekündigte Programm.

14. Schlussbestimmungen Auf den Reisevertrag zwischen uns und Ihnen wird ausschließlich deutsches Recht angewandt. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr finden. Der Veranstalter nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter:
Die Landpartie Radeln und Reisen GmbH
Am Schulgraben 6,
D-26135 Oldenburg
Telefon: (+49) 0441 5570683-0
Fax: (+49) 0441 570683-19
www.dieLandpartie.de
service@dieLandpartie.de
USt.-ID: DE250151585
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: HDI Versicherung AG, HDI Platz 1, 30659 Hannover Räumlicher Geltungsbereich: weltweit
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe 13).