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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

1. Abschluss des Reisevertrages:
Mit der Reiseanmeldung bieten Sie (Reisekunde) uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch NORDWIND REISEN GmbH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von NORDWIND REISEN GmbH vor, an das NORDWIND REISEN GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisekunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt. Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reiseanmeldung vornimmt, als auch für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung:
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines an den Reisekunden gefordert oder angenommen werden. Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung pro Person in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird, sofern die Reise von NORDWIND REISEN GmbH nicht mehr nach Ziffer 5 abgesagt werden kann, bei Pauschalreisen (außer Grönland-, Färöer-, Spitzbergen- und allen Schiffsreisen) wird die Restzahlung spät. 30 Tage vor Reisebeginn fällig. bei Grönlandreisen wird die Restzahlung spät. 45 Tage vor Reisebeginn fällig. bei Färöer-, Spitzbergen- und allen Schiffsreisen wird die Restzahlung spät. 60 Tage vor Reisebeginn fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen oder Anzahlungsbeträge gelten auch bei bestimmten Reiseprogrammen, wenn diese auf der Buchungsbestätigung oder bei den Reiseprogrammen speziell vermerkt sind. NORDWIND REISEN GmbH ist über die „R+V Versicherung“ insolvenzversichert. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein ausgehändigt (§651k, Abs.3, BGB). Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt nach vollem Ausgleich des Rechnungsbetrages beim Veranstalter NORDWIND REISEN GmbH. Versicherungen, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Alle Preise in diesem Katalog und auf unserer Webseite sind in Euro. Leistet der Kunde die Anzahlung oder Restzahlung nicht zu den vereinbarten Fälligkeitsdaten, so ist NORDWIND REISEN berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Kunden die Rücktrittskosten laut Ziffer 4 zu belasten.
3. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und die von NORDWIND REISEN GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. NORDWIND REISEN GmbH wird den Reisenden vor Reisebeginn über entsprechende Änderungen ausführlich informieren. Erhebliche Vertragsänderungen sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. Von NORDWIND REISEN GmbH kann ein Angebot zur erheblichen Vertragsänderung nicht nach Reisebeginn erklärt werden. NORDWIND REISEN GmbH kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von NORDWIND REISEN GmbH bestimmten und angemessenen Frist, das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von NORDWIND REISEN GmbH bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung als angenommen. NORDWIND REISEN GmbH kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. NORDWIND REISEN GmbH behält sich das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (Treibstoff oder andere Energieträger) oder Abgaben für bestimmte Leistungen, z. B. Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ändern: Eine sitzplatzbezogene Erhöhung der Beförderungskosten nach Abschluss des Reisevertrages kann an den Reisekunden anteilig weitergegeben und berechnet werden. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren oder Touristenabgaben NORDWIND REISEN GmbH gegenüber erhöht, kann diese Erhöhung entsprechend anteilig an den Reisekunden weitergegeben werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für NORDWIND REISEN GmbH verteuert. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und für NORDWIND REISEN GmbH auch nicht vorhersehbar waren. Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, muss NORDWIND REISEN GmbH den Reisekunden unverzüglich informieren. Eine entsprechende Änderungsmitteilung muss bis zum 21.Tag vor Reisebeginn beim Reisekunden eingehen. Der Reisekunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, soweit sich die genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten bei NORDWIND REISEN GmbH führt. Im Fall einer erheblichen Vertragsänderung oder einer Preiserhöhung um mehr als 8% ist der Reisekunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. NORDWIND REISEN GmbH kann dem Reisekunden in einem Angebot zu einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anbieten. NORDWIND REISEN GmbH kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von NORDWIND REISEN GmbH bestimmten und angemessenen Frist, das Angebot zur Preiserhöhung über 8 % annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von NORDWIND REISEN GmbH bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen. NORDWIND REISEN GmbH wird den Reisekunden fristgerecht über erhebliche Vertragsänderungen unterrichten.
4. Rücktritt durch den Kunden (Stornokosten) und Ersatzperson
Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei NORDWIND REISEN GmbH. Dem Reisekunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Reisekunde vom Reisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert NORDWIND REISEN GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. NORDWIND REISEN GmbH kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Vorbehaltlich einer konkreten und begründeten Berechnung einer Entschädigung, kann NORDWIND REISEN GmbH diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Gliederung bei Flugpauschalreisen pauschalieren.
Die Stornokosten betragen:
für Pauschalreisen (außer Grönland-, Färöer-, Spitzbergen-, Kanada/Alaska- und allen Schiffsreisen):
bis 90 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
89 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
14 bis 1 Tage vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
Am Tag der Abreise 90% des Reisepreises
für Grönland-, Färöer- und Kanada/Alaska Reisen:
bis 90 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
89 bis 35 Tage vor Reiseantritt 65% des Reisepreises
34 Tage bis zum Tag der Abreise 95% des Reisepreises
für Spitzbergen-, und alle Schiffsreisen:
bis 90 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
89 bis 60 Tage vor Reiseantritt 65% des Reisepreises
59 Tage bis zum Tag der Abreise 95% des Reisepreises
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, NORDWIND REISEN GmbH nachzuweisen, dass NORDWIND REISEN GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. NORDWIND REISEN GmbH kann keine Entschädigung verlangen, wenn der Rücktritt erfolgt, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. NORDWIND REISEN GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Der Reisekunde erhält einen Nachweis, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
5. Rücktritt durch NORDWIND REISEN GmbH (Mindestteilnehmerzahl) NORDWIND REISEN GmbH kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung zugegangen sein muss. Die Kündigung des Reisevertrages durch NORDWIND REISEN GmbH kann
bei Pauschalreisen (außer Grönland-, Färöer-, Spitzbergen-, und allen Schiffsreisen) bis 30 Tage vor Reiseantritt,
bei Grönlandreisen bis 45 Tage vor Reiseantritt und
bei Färöer-, Spitzbergen- und allen Schiffsreisen bis 60 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, die bei den jeweiligen Reiseausschreibungen vermerkt ist, erfolgen. Tritt NORDWIND REISEN GmbH von der Reise zurück, erhält der Reisekunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Bei einem Rücktritt wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl übernimmt der NORDWIND REISEN GmbH keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z.B. Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Reiseveranstalters erworben hat.
6. Umbuchung durch den Kunden
Ein Anspruch des Reisekunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Reisenden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses setzt sich bis 31 Tage vor Reiseantritt aus den individuell zu beziffernden konkreten Kosten zuzüglich einer Servicepauschale von 50 EUR zusammen. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 4 und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Fallen aufgrund fehlerhafter Angaben des Kunden zusätzliche Kosten an (z.B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Änderung einer Reservierung bei fehlerhafter oder unvollständiger Namensangabe), greift ebenfalls die unter Ziffer 5 beschriebene Vorgehensweise.
7. Gewährleistung
Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisekunde Abhilfe verlangen. Entsprechende Mängel müssen unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder NORDWIND REISEN GmbH angezeigt werden. NORDWIND REISEN GmbH kann u. a. in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisekunde eine entsprechende Herabsetzung (Minderung) des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch erst zulässig, wenn NORDWIND REISEN GmbH keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von NORDWIND REISEN GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisekunden gerechtfertigt ist.
8. Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Reiseveranstalters auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reisenden und Reise beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Von der örtlichen Reiseleitung oder von anderen Personen in eigener Organisation im Reiseland angebotene und vor Ort vom Reisekunden gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und NORDWIND REISEN GmbH. Für solche Leistungen übernimmt NORDWIND REISEN GmbH keine Haftung.
9. Mitwirkungspflicht
Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken. Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen bzw. Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber NORDWIND REISEN GmbH zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und vertragliche Schadensersatzansprüche nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten der zuständigen Fluggesellschaft unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige zur Kenntnis gebracht werden.
10. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot
Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Eine Anspruchsanmeldung oder die Einreichung der Anmeldung beim Reisevermittler (Reisebüro) genügt für die Einhaltung der Frist nicht. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisekunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Dem Reisenden wird empfohlen, seine Ansprüche unverzüglich nach Reiseende bei NORDWIND REISEN GmbH geltend zu machen. Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen von Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden. Ansprüche des Reisekunden aus dem Reisevertragsrecht verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes. Abtretungsverbot – Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden gegen NORDWIND REISEN GmbH an Dritte ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht bei einer Familienreise unter mitreisenden Familienangehörigen.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
NORDWIND REISEN GmbH steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist NORDWIND REISEN GmbH in der Reiseausschreibung hin. Der Reisekunde sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren. Der Reisekunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von NORDWIND REISEN GmbH bedingt sind.
12. Informationspflicht über Fluggesellschaften
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet NORDWIND REISEN GmbH, den Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist NORDWIND REISEN GmbH verpflichtet, dem Reisekunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug/die Flüge durchführen wird/werden. Sobald NORDWIND REISEN GmbH Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Reisekunde informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss NORDWIND REISEN GmbH den Reisekunden über den Wechsel informieren. Die Liste über unsichere Fluggesellschaften finden Sie unter: ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
13. Vermittlung von Fremdleistungen
Bei der Buchung von Fremdleistungen wie Versicherungen oder Flüge, die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haftet der Reiseveranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, nicht aber für die Erbringung der Leistungsinhalte. Es gelten hierfür die allgemeinen Geschäfts- und Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners die dem Kunden vor der Buchung dieser Fremdleistungen ausgehändigt werden.
14. Gerichtsstand und Außergerichtliche Streitbeilegung
Der Gerichtsstand von NORDWIND REISEN GmbH ist der Firmensitz in Memmingen. NORDWIND REISEN GmbH ist nicht dazu verpflichtet (Stand: Juli 2018), an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. NORDWIND REISEN GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
15. Versicherungen
Sofern sich aus der Prospektbeschreibung oder Reisebestätigung nichts anderes ergibt, ist im Reisepreis keine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer RRV. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und Rückführungsversicherung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Über Einzelheiten können Sie sich bei uns oder in Ihrem Reisebüro informieren.
16. Sonstige Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.
17. Reiseveranstalter NORDWIND REISEN GmbH
Geschäftsführer: Jörg Linhardt
Amtsgericht Memmingen: HRB 87 81
USt.-Id.-Nr.: DE 129 093 373
Maximilianstraße 17
87700 Memmingen